Medienordnung - Fotos, Videos und andere Medien
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Medienordnung - Fotos, Videos und andere Medien
Medienordnung - Fotos, Videos und andere Medien
Anlässlich von Veranstaltungen der "Bruderschaft der freyen Leut" werden u.a. Fotos und/oder Videoaufnahmen angefertigt.
Mit den Aufnahmen und deren Veröffentlichung ist jedes Mitglied der "Bruderschaft der freyen Leut" (incl. Anwärter)
sowie Besucher der Veranstaltungen einverstanden.
Die Mitglieder und Besucher der Bruderschaftsveranstaltungen erklären sich bereits mit der Teilnahme damit einverstanden, dass sie auf Film-, Audio- und Fotoaufnahmen abgelichtet/aufgenommen werden können und evtl. in verschiedenen Medien erscheinen.
Die Veröffentlichung erfolgt unentgeltlich und ist zeitlich nicht befristet.
Diese Einwilligung gilt auch unbeschränkt für die private und/oder kommerzielle Nutzung/Veröffentlichung, Verbreitung, Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe, in Digitalform und Printform, durch den Fotografen oder aber auch durch die Bruderschaft.
Die Einwilligung ist zeitlich sowie örtlich nicht beschränkt und gilt für alle Vertriebs- und Veröffentlichungsformen.
Es besteht keinerlei Haftung für unbefugte und zweckwidrige Nutzungen Dritter. Das gilt insbesondere für das unbefugte Herunterladen oder Kopieren der veröffentlichten Medien.
Besucher von Bruderschaftsveranstaltungen, sowie sämtliche Mitglieder der Bruderschaft der freyen Leut, verzichten auf die zukünftige Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen vorbezeichnete Verwendung der Fotos, Videos und anderen Medien.
Auf die zukünftige Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen die vorbezeichnete Verwendung der oben genannten Einwilligung
wird bereits durch die Mitgliedschaft in der "Bruderschaft der freyen Leut" sowie durch die Teilnahme an den Veranstaltungen verzichtet.
Film–, Audio- und Fotoaufnahmen der Veranstaltungen der "Bruderschaft der freyen Leut", durch Besucher oder Mitglieder, sind für Dritte nur für den dokumentarischen und privaten Gebrauch gestattet.
Hierbei ist zu beachten, daß die gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. Urheberrechte, Verwertungsrechte, Verbreitungsrechte etc. eingehalten werden.
Anlässlich von Veranstaltungen der "Bruderschaft der freyen Leut" werden u.a. Fotos und/oder Videoaufnahmen angefertigt.
Mit den Aufnahmen und deren Veröffentlichung ist jedes Mitglied der "Bruderschaft der freyen Leut" (incl. Anwärter)
sowie Besucher der Veranstaltungen einverstanden.
Die Mitglieder und Besucher der Bruderschaftsveranstaltungen erklären sich bereits mit der Teilnahme damit einverstanden, dass sie auf Film-, Audio- und Fotoaufnahmen abgelichtet/aufgenommen werden können und evtl. in verschiedenen Medien erscheinen.
Die Veröffentlichung erfolgt unentgeltlich und ist zeitlich nicht befristet.
Diese Einwilligung gilt auch unbeschränkt für die private und/oder kommerzielle Nutzung/Veröffentlichung, Verbreitung, Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe, in Digitalform und Printform, durch den Fotografen oder aber auch durch die Bruderschaft.
Die Einwilligung ist zeitlich sowie örtlich nicht beschränkt und gilt für alle Vertriebs- und Veröffentlichungsformen.
Es besteht keinerlei Haftung für unbefugte und zweckwidrige Nutzungen Dritter. Das gilt insbesondere für das unbefugte Herunterladen oder Kopieren der veröffentlichten Medien.
Besucher von Bruderschaftsveranstaltungen, sowie sämtliche Mitglieder der Bruderschaft der freyen Leut, verzichten auf die zukünftige Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen vorbezeichnete Verwendung der Fotos, Videos und anderen Medien.
Auf die zukünftige Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen die vorbezeichnete Verwendung der oben genannten Einwilligung
wird bereits durch die Mitgliedschaft in der "Bruderschaft der freyen Leut" sowie durch die Teilnahme an den Veranstaltungen verzichtet.
Film–, Audio- und Fotoaufnahmen der Veranstaltungen der "Bruderschaft der freyen Leut", durch Besucher oder Mitglieder, sind für Dritte nur für den dokumentarischen und privaten Gebrauch gestattet.
Hierbei ist zu beachten, daß die gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. Urheberrechte, Verwertungsrechte, Verbreitungsrechte etc. eingehalten werden.
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